Steuern sparen ist ganz leichtBeiträge bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro) steuerlich ansetzbar!Finanzieren Sie Ihre Altersvorsorge zum großen Teil aus eingesparten Steuern!Die Beiträge zur staatlich geförderten Grundversorgung mit der Basisrente (auch "Rürup-Rente" genannt)können Sie als Aufwendungen zur Altersvorsorge von der Einkommenssteuer absetzen.Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgendenVoraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres,und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andereMöglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betrieblicheAltersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oderKapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungenhat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.Die Rürup-Rente / Basisrente - Die wichtigsten DetailsDie Rürup-Rente ist eine Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge. Die auch als Basisrente bezeichnete Form derAltersvorsorge wird durch die hohen Steuervorteile besonders attraktiv und garantiert eine lebenslange Rentenzahlung, aufWunsch auch für den Ehepartner. Auszahlungen sind dabei ab dem 60. Lebensjahr möglich.Eine Auszahlung in einer Summe ist allerdings nicht möglich.Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Diese haben bei Neuabschlüssen keineandere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt private Altersvorsorge zu betreiben, denn die Riester-Förderung wird für sienicht gewährt. Auch Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind bei einemVertragsbeginn nach dem 31.12.2004 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.Die Prüfung geeigneter AnlageformenWer sich für die Inanspruchnahme staatlicher Förderung entscheidet, muss wissen, dass er nicht gänzlich frei aus allen amKapital- und Versicherungsmarkt angebotenen Anlageprodukten wählen kann. Für die staatlich geförderte Vorsorge stehennur bestimmte Anlagewege offen. Grundsätzlich sollten bei der Auswahl der in Frage kommenden Anlageformen noch daseigene Alter, die Einstellung zum Risiko, die Höhe der jeweiligen Kosten, die Situation in der Auszahlungsphase sowie im Erbfall, die steuerlichen Aspekte und die Möglichkeiten der Absicherung zusätzlicher Risiken eine Rolle spielen.Bei der Klärung und Abwägung dieser Punkte sollte man in jedem Fall unabhängige und fachlich versierte Beratung in Anspruch nehmen.Unsere Berater sind nicht an Produkt- oder Konzernvorgaben gebunden und sprechen ihre Empfehlungaufgrund der Analyse mit anerkannter Vergleichssoftware aus.Ihre Vorteile auf einen Blick Steuervorteile nutzen Pfändungs- und Harz IV sicher Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Steuervorteile über Sonderausgabenabzug Hervorragende Produkte (Investmentfonds + Versicherungen) zur Auswahl Absicherung des Ehepartners bei TodGemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll die Basis-Rente die Grundlage für das finanzielle Auskommen im Alter bilden.Die Basis-Rente verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene Sicherheit mit Sparflexibilität.So können Sie sich auf eine lebenslange Rente verlassen und dennoch Ihre individuellen Interessen realisieren, z.B. sinddie Beiträge im Todesfall nicht verloren und vor Rentenbeginn ist die Versicherung vor fremden Zugriff sicher und wird auchbeim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich!Kostenlose Beratung02132 - 69 41 0Mo. bis Fr. 8:30 Uhr - 17:30 UhrBasisrenteKostenlose Beratung02132 - 69 41 0Mo. bis Fr. 8:30 Uhr - 17:30 Uhr