Welche Aktie passt zu mir? Wie kann ich investieren? Mit welchen Risiken habe ich zu rechnen? Habe ich genug Erfahrungen im Anlagegeschäft? Wie hoch ist die Mindestanlagesumme? Bevor ein Institut eine Wertpapierdienstleistung erbringt, ist es verpflichtet, bestimmte Angaben vom Kunden einzuholen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auf die Bedürfnisse des Kunden hinreichend eingegangen und somit eine anlegergerechte Aufklärung und Beratung sichergestellt wird. Nachfolgend  möchten wir Ihnen kurz aufzeigen, welche Pflichten zur Anlageberatung von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen erbracht werden müssen: Pflicht zur Anfertigung eines Beratungsprotokolls Nach § 34 Abs. 2 a Satz 1 WpHG muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es zu einem Geschäftsabschluss kommt, der auf der Beratung beruht. Diese Pflicht gilt auch für Interessenten. Zurverfügungstellung eines Beratungsprotokolls Nach § 34 Abs. 2 a Satz 2, Halbsatz 2 WpHG ist dem Kunden zudem eine (unterzeichnete) Ausfertigung des Protokolls unverzüglich nach Abschluss der Anlageberatung, jedenfalls vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss, in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es zu einem Geschäftsabschluss kommt, der auf der Beratung beruht. Diese Pflicht gilt auch für Interessenten. Ein Beratungsprotokoll wird bei jedem Beratungsgespräch angefertigt. Davon ausgenommen sind lediglich Beratungen über Produkte, die nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen, wie etwa Tages- oder Festgeld. Kauft ein Kunde Wertpapiere bei seiner Bank, ohne dass er sich zuvor beraten lässt (so genanntes beratungsfreies Geschäft), wird auch kein Protokoll erstellt. Beratungsfreies Geschäft Incam AG führt Geschäfte in Wertpapieren, Derivaten und sonstigen Finanzprodukten grundsätzlich nur als so genanntes "beratungsfreies Geschäft" aus. Dies bedeutet, dass eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung bei den einzelnen, in Auftrag gegebenen Geschäften oder bezüglich der Zusammensetzung des Depots, nicht erfolgt. Beratung Sofern der Kunde eine individuelle Anlageberatung wünscht, ist der Abschluss eines gesonderten Beratungsvertrages erforderlich. Das Incam - Investment Depot wächst mit Ihren Anforderungen. Vom einfachen Depot für vermögenswirksame Leistungen "VL Sparen" über das ebase Depot "flex Select" mit maximal zwei Depotpositionen bis zum ebase Depot "flex Standard" mit 99 möglichen Depotpositionen. Das Investment Depot kann online um Tages- und Festgeldkonten ergänzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier >>> Weitere Informationen erhalten Sie gerne am Telefon (0 2132 - 69 41 0) - sofern es sich nicht um eine Anlageberatung handelt. Sofern Sie eine Anlageberatung wünschen, können Sie gerne einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Wertpapiere & Börse Wertpapieraufträge werden von uns lediglich vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Die auf der Website dargestellten Informationen richten sich  ausschließlich an natürliche Personen mit Sitz in Deutschland und stellen keine Anlageberatung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder  sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Durch Nutzung dieser Websites wird insbesondere kein Beratungs- oder  Auskunftsvertrag mit der Incam AG abgeschlossen. 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